eMail ans Gesundheitsamt

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Email vom 3.11. an das Gesundheitsamt Bergen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Fitnessstudio ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wir können das nur mit Hilfe unserer Mitglieder und evtl. staatlicher Unterstützung und in diesem Fall mit Ihrem Wohlwollen (oder Lösungsvorschlägen) überstehen.

Einige Punkte der Verordnung sind Auslegungssache und wir greifen im Moment nach jedem Strohhalm. Deswegen habe ich folgende Fragen zur Auslegung der Verordnung:

 

  1. Kindertanzunterricht ist gem. § 2 (20) erlaubt.

Wir führen seit Jahren Kindertanzunterricht mit 2 Gruppen immer Mittwochs ab 16 Uhr durch – seit Corona mit hohen Auflagen (Abstand, Anzahl, feste Gruppe, Liste zur Nachverfolgung …)!

In dieser Zeit würde sich im November niemand, außer dieser Gruppe, im Studio befinden.

Dürfen wir das durchführen?

 

  1. Rehasport ist gem. Verordnung nicht verboten und gem §2 (4) medizinisch notwendig, ärztlich verordnet.

Der Rehaport-Verein mietet 5 Stunden in der Woche unsere Räume für den Sport.

In diesen 5 einzelnen Stunden über die Woche verteilt befinden sich außer diesen festen Gruppen, die auch mit erhöhten Hygienevorschriften durchgeführt werden, niemand sonst.

Dürfen wir diese Gruppen weiter besporten?

 

  1. Kinder- und Jugendsport §2 (21) findet bei uns in Form von einer Kooperation mit dem Gymnasium statt.

Das Gymnasium mietet 2x in der Woche unsere Räume um den Leistungskurs durchführen zu können.

Zu dieser Zeit wären im November nur diese feste Schülergruppe im Haus – ebenfalls unter strengen Hygienemaßnahmen. Es ist nichts anderes, als würden sie es in der eigenen Sporthalle machen, aber leider stehen dort keine Fitnessgeräte. Die Schüler bekommen darüber Noten für das Abitur.

Dürfen wir diesen Sport durchführen lassen?

 

  1. Kinder- und Jugendsport §2 (21) findet bei uns auch in Form von einer Kooperation mit der Kita Regenbogenhausstatt.

Die Kita mietet 2 mal pro Woche unseren Gymnastikraum, da sie in ihren Kitas so einen Raum nicht haben, um den Kindern gezielte Bewegung zu verschaffen.

Dürfen die Kinder weiter kommen?

 

und noch ein Zusatz zum Rehasport zu 2.:

laut dem Bundesverband “RehaSport Deutschland e. V.” mit Sitz in Berlin ist Rehasport (nur Gymnastik) wegen der ärztlichen Verordnung erlaubt, muß aber sicherheitshalber mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt sein.

Vielleicht hilft das bei Ihrer Entscheidung?  siehe hier: https://www.rehasport-deutschland.de/home/corona.html

 

Alle 4 Gruppen würden sich im November nicht begegnen.

Ich bitte Sie, das kfr. zu prüfen, die Kinder würden sich sehr freuen, wenn sie morgen doch tanzen dürfen, die Schüler, wenn sie Noten fürs Zeugnis bekämen und die Rehasportler, wenn sie nach der Schließung nicht wieder von vorn starten müßten, bzw. gehts bei denen auch wegen der Schmerzen sehr stark um die Psyche!

Wir sind ein Gesundheitsanbieter, keine Muckibude! und ich möchte mich dafür stark machen.

 

Mit freundlichem Gruß

Diana Weikum

Gesundheits- und Fitnessclub Rügenfit
Diana Weikum und Kai Burmeister GbR
Sundstraße 13
18528 Bergen auf Rügen

 

Email-Antwort vom Gesundheitsamt an Rügenfit

Sehr geehrte Frau Weikum,

Nach Absprache in unsere Rechtsberatung müssen Sie Ihren Fitnessclub geschlossen halten. Dies gilt auch, wenn Sie Räume vermietet haben. Nach §2 Absatz 23 bleiben Fitnessstudios geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine Auskunft ohne Gewähr und eine Auslegungshilfe der geltenden Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern handelt. Hieraus erwächst keinerlei rechtsverbindliche Handlungsermächtigung für den Adressaten oder die für die Durchführung der Verordnung zuständigen Ordnungsbehörden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Corona Kommunikationsstelle
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Landkreis Vorpommern-Rügen
Internet: www.lk-vr.de

 

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