CORONA Schnelltestzentrum

Wir sind im Auftrag des Landkreises Mecklenburg Vorpommern seit dem 08.04.2021 Corona-Schnelltestzentrum. Bei uns können Sie sich auf das Coronavirus testen lassen

✔ Online Terminvereinbarung

✔ Kurze Wartezeiten

✔ Maximal 2 Minuten für Testvorgang

✔ Ergebnis nach 15 – 30 Minuten per E-Mail

✔ Einsatz geprüfter, qualitativ hochwertiger Schnelltests

✔ Bescheinigung in Deutsch und Englisch (für z.B. Krankenhausbesuche, Grenzübertritte, Flugreisen)

Terminstornierungen, Terminverschiebungen und Terminänderungen sind jederzeit über Ihre Bestätigungsemail möglich.

Die Terminvergabe hilft, um Menschenansammlungen und Wartezeiten im Testzentrum zu vermeiden.

Was sind Antigen Tests?

Sie weisen das Coronavirus- CoV-2 direkt nach. Im Gegensatz zu den bereits bekannten PCR-Tests liefern sie innerhalb kurzer Zeit ein Testergebnis.  Für einen PoC-Antigen-Test muss eine Probe mit einem Abstrich aus dem Mund-Rachen-Raum oder dem Nasen-Rachen-Raum auf einen Teststreifen gegeben werden. Falls das SARS-CoV-2 in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Die leichte Handhabung des PoC-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. Allerdings sind PoC-Antigen-Tests weniger sensitiv (empfindlich) als der PCR- Test. Es ist also eine größere Viruslast notwenig, damit ein PoC-Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Testergebnis  die Möglichkeit einer Infektion , mit dem SARS-CoV-2 nicht vollständig ausschließt. Es kann auch vorkommen, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Auch wenn bei einem PoC-Antigen-Test keine 100- prozentige Verlässlichkeit vorliegt, ermöglichen uns diese, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen die Übertragung des Virus zu verhindern. Dieser Test ersetzt keine ärztliche Diagnose und keine ärztlich Behandlung. Sobald Sie Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Bei Symptomen sollte eine PCR-Untersuchung gemacht werden, da diese die beste Diagnostikmethode darstellt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich meinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann? 

In dem Falle, dass Sie Ihren Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können, freuen wir uns sehr, wenn Sie Ihren Termin selbständig stornieren. Dies ist sehr einfach möglich, in dem Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie von uns während der Buchung erhalten haben, den Button zum Stornieren nutzen. Sie können Ihren Termin auf die gleiche Weise auch verschieben, wenn Ihnen ein anderer besser passt. Dadurch nehmen Sie uns viel Arbeit bei der Organisation ab und andere Bürger*innen haben die Möglichkeit einen kostenfreien Corona-Schnelltest durchführen zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Der Test

Bei uns werden nur BfArM-gelistete und zertifizierte AntigenSchnelltests verwendet.

Der Abstrich wird von geschultem Personal unter strengen Hygienevorkehrungen durchgeführt. Im Anschluss an den Abstrich (wenige Minuten) können Sie das Testzentrum sofort wieder verlassen.

Wie läuft die Testung vor Ort genau ab?

Sie erscheinen wenige Minuten vor Ihrem Termin am Testzentrum. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend.

Reihen Sie sich in die Warteschlange vor der Eingangstür ein. Halten Sie bitte Abstand. Wir öffnen Ihnen die Tür und bitten Sie herein. Wir prüfen Ihre Anmeldung anhand Ihres Personalausweises oder Führerscheins. Nun wird der Nasenabstrich durchgeführt. Sie verlassen das Testzentrum über unseren separaten Ausgang.

Ergebnis

Das Ergebnis des Schnelltests schicken wir Ihnen nach 15-30 Minuten per E-Mail zu. Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass zur Zeit der Probenentnahme kein Virusprotein nachgewiesen werden konnte. Der Test stellt eine Momentaufnahme für einen Zeitraum von ca. 24 Stunden dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie infiziert oder infektiös sind, ist somit geringer. Allerdings ist eine Infektion auch dann nicht zu hundert Prozent ausgeschlossen. Bitte halten Sie sich auch bei einem negativen Testergebnis weiter an die AHAL-Regeln (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen, Lüften). Bei einem positivem Testergebnis werden Ihre Daten direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet (Gesetzesvorgabe gemäß IfSG §6) und Sie müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben (§3 Corona-Verordnung Absonderung). Ein PCR Test ist dann zusätzlich notwendig – bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt. Das zuständige Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über das weitere Vorgehen und Quarantänemaßnahmen aufklären. Bis dahin meiden sie bitte alle Kontakte soweit dies möglich ist und bleiben Sie zu Hause.

AB 30.06.2022 gilt:

Wer kann sich testen lassen?

Personen, die symptomfrei sind. Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt.

Für wen ist der Bürgertest weiterhin kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wann muß ich 3 EUR bezahlen?

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden: 15 EUR

Birgt der Abstrich Risiken?

Bei der Abstrichnahme über die Nase wird die Nasenschleimhaut durch das Einführen des Teststäbchens leicht gereizt. Ggf. kann es zur leichten Verletzung der Nasenschleimhaut kommen. Personen die an einer Erkrankung leiden oder Medikamente einnehmen, die die Blutgerinnung herabsetzen, erhalten aus diesem Grund einen Rachenabstrich über den geöffneten Mund. Bei der Abstrichnahme über den geöffneten Mund kann es sein, dass Sie einen Würgereiz verspüren. Bei Kindern nehmen wir einen Abstrich aus dem Rachen oder vorderen Nasenbereich.

Wichtig! 

Sie leiden an

  • der Bluterkrankheit,
  • nehmen gerinnungshemmende Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS, Xarelto) ein oder haben
  • sonstige nasale Einschränkungen,

dann drucken Sie sich unbedingt die nachfolgende Einwilligungserklärung über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests aus und bringen diese ausgefüllt mit zum Termin.

Einwilligungserklärung über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests
Einwilligungserklärung PoC-Testung.pdf (442.81KB)

Einhaltung des Datenschutzes

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Eindämmung des Pandemiegeschehens. Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld erfolgt, hat ihr Arbeitgeber hierzu einen Vertrag mit uns geschlossen. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zudem zu Abrechnungs- und Prüfzwecken. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (§6 Nr. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD).

Für die Testung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten inklusive Gesundheitsdaten notwendig. Wir erheben dafür folgende Informationen:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der zu testenden Person
  • Kontaktdaten
  • Vorliegen von Vorerkrankungen
  • Zeitpunkt der Testung
  • Das Testergebnis

Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln (§8 Abs. 1 DSG-EKD i.V.m. §8 Abs. 1 Nr.5lfSG). Wenn die Testung im betrieblichen Umfeld durchgeführt wird, melden wir Ihr Testergebnis aufgrund Ihrer Einwilligung zudem auch Ihrem uns beauftragenden Arbeitgeber (§6 Nr. 2 DSG-EKD).

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

Testzeiten:

Montag bis Sonntag

 

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